
Voraussetzungen für die Gewährung eines Produktionskostenzuschusses sind der wirtschaftliche Tirol-Effekt und/oder der inhaltlichen Tirol-Bezug:
Wirtschaftlicher Tirol-Effekt ist gegeben, wenn durch die Realisierung von Dreharbeiten des eingereichten Projektes - zur Gänze oder zumindest teilweise in Tirol - produktionsbedingte Ausgaben vor Ort getätigt werden. Diese ergeben sich durch allgemeine Ausgaben in Tirol sowie in besonderem Maße durch Nutzung von bestehenden Einrichtungen der regionalen Filmbranche und durch Beschäftigung der Tiroler Filmschaffenden in künstlerischen, technischen und organisatorischen Funktionen.
Inhaltlicher Tirol-Bezug ist gegeben, wenn Tirol eindeutig erkennbarer Ort der Handlung ist und/oder wenn sich das Filmprojekt mit der Geschichte, Kultur oder Natur Tirols eingehend beschäftigt.
Die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unter den nachfolgenden links.
Anträge sind laufend möglich, über die Gewährung eines Produktionskostenzuschusses entscheidet die Geschäftsleitung der Tirol Werbung GmbH auf Empfehlung von Cine Tirol.
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